Die Baustellen bleiben geöffnet!
Gemäss den Angaben und Vorschriften des Bundesrats und des Walliser Staatsrats teilt bauenwallis mit, dass die Unternehmen der Bauwirtschaft, wie der Grossteil der Wirtschaft (Industrie, Gewerbe, usw.), unter Einhaltung der üblichen Vorsichtsmassnahmen und der Umsetzung sämtlicher Schutzmassnahmen für die Arbeitnehmer, weiterhin arbeiten können und sollten.
Am 16. März 2020 hat der Bundesrat die Situation in der Schweiz als ausserordentliche Lage eingestuft. Kurz vorher hat auch der Staatsrat dringliche Massnahmen getroffen.
bauenwallis befindet sich in ständigem Kontakt mit den Behörden. Im Bewusstsein, dass dazu beigetragen werden muss, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, teilt der Verband nach aufmerksamer Analyse mit, dass die Branche ihre Tätigkeit in Übereinstimmung mit den offiziell geltenden Bestimmungen weiterhin aufrechterhalten kann und muss.
Die Unternehmen werden auf die Vorsichtsmassnahmen aufmerksam gemacht, welche zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und Mitarbeitenden sowie der Bevölkerung getroffen werden müssen.
So sind die Massnahmen in Bezug auf die soziale Distanz, die Hygiene und den Schutz peinlich genau einzuhalten. Auch Sitzungen mit zahlreichen Personen sind verboten. Sie müssen im Rahmen des Möglichen durch telefonische Kontakte oder elektronische Post ersetzt werden.
Anlässlich der Sitzung vom 16.03.20 der Taskforce, welche sämtliche von den Behörden getroffenen Massnahmen mit den Wirtschaftskreisen koordinieren soll, hat der Staatsrat, vertreten durch Herrn Christophe Darbellay, betont, dass die Baustellen von der Behörde nicht geschlossen werden. Gleichzeitig hat er von den Unternehmen eine strikte Umsetzung der Vorsichtsmassnahmen und eine Anpassung ihrer Organisation in Bezug auf die Räumlichkeiten, den Personentransport, die Lieferung von Mahlzeiten, ... gefordert.
Folglich dürfte kein Unternehmen auf eigene Initiative seine Arbeit auf einer Baustelle aussetzen oder aufschieben. Damit würde es eine Verzögerung für die übrigen auf der Baustelle aktiven Berufsstände verschulden und wäre gegenüber dem Bauherrn haftbar. Das Unternehmen müsste in diesem Fall auch die Verantwortung für die Bezahlung der Löhne der Arbeitnehmer übernehmen und hätte im Fall einer Kurzarbeit keinen garantierten Anspruch auf allfällige Entschädigungen. Wir rufen Ihnen ebenfalls in Erinnerung, dass zahlreiche Unternehmen Reparaturarbeiten oder dringliche Arbeiten in Wohnungen ausführen. Diese Interventionen müssen unter den bestmöglichen Bedingungen erfolgen. Dringliche Arbeiten können nach einer Beurteilung und unter Einhaltung der Schutzmassnahmen weiterhin ausgeführt werden. Hingegen sind Unterhaltsarbeiten, mit einer Information an die Eigentümer, möglichst zu verschieben.
Gemäss den heutigen Informationen werden gewisse Hotels ausnahmsweise die Bewilligung erhalten, Grenzgänger zu beherbergen. Die Gastwirte können ein Take-away, Hauslieferungen oder Lieferungen auf Baustellen anbieten, wenn sie die Gesundheits- und Hygienestandards einhalten. Der internationale Warentransit bleibt offen, wird aber gewisse Beeinträchtigungen erleiden. Die Lieferanten von Materialien und Eisenwaren können ebenfalls weiterhin an Baustellen und Unternehmen liefern.
Betreffend die Kurzarbeit wird gegenwärtig auf Bundesebene die Problematik der befristeten Arbeitsverträge diskutiert, für die im Moment kein Anspruch besteht. Wir empfehlen Ihnen, auf solche Verträge zu verzichten und nur unbefristete Arbeitsverträge abzuschliessen oder auf Temporärarbeiter zurückzugreifen.
In Bezug auf präzise Fälle des Arbeitsrechts und detaillierte Informationen finden die Mitglieder zahlreiche Dokumente und Ratschläge auf den Webseiten der Mitgliederverbände von bauenwallis:
Walliser Baumeisterverband: https://www.ave-wbv.ch/auftragnehmer/unternehmen-1524.html
Handwerkerverband: http://www.bureaudesmetiers.ch/de/news/massnahmen-zur-unterstutzung-der-unternehmen-17032020-12h00-2193
Sia-Wallis: https://www.sia.ch/de/
Walliser Verband der Architektur- und Planungsbüros: http://www.avmc.ch/
Dienstag 17. März 2020
Kontaktpersonen:
· Alain Métrailler, Präsident bauenwallis – 079 230 99 77
· Chiara Meichtry-Gonet, Generalsekretärin bauenwallis – 079 238 79 60