Familienzulagen
Eine Erhöhung, die einzig und allein zulasten der Wirt-schaft geht, ist nicht vertretbar.
Die Kommission für die 2. Lesung hat beschlossen, dem Plenum vorzuschlagen, den Grundsatz der paritätischen Finanzierung der Zulagenerhöhungen aufzugeben. Anlässlich der Debatten in der ersten Lesung im Mai 2021 wurde dieser Grundsatz vom Grossen Rat nicht in Frage gestellt.
Die jährlichen Kosten für die geplante Erhöhung belaufen sich auf rund 30 Millionen Franken. Jetzt könnte das Parlament beschliessen, diese Kosten einzig und allein auf die Unternehmen und die Selbstständigerwerbenden unseres Kantons abzuwälzen.
Das würde dem Sinn und Geist der Sozialpartnerschaft, aber auch der ausgleichenden Gerechtigkeit und dem Gleichgewicht in Bezug auf die paritätischen Diskussionen widersprechen.
Auch das aktuelle wirtschaftliche Umfeld, die Sozial- und Familienpolitik unseres Kantons – unter den leistungsfähigsten unseres Landes – sowie der ständig steigende Druck der zunehmenden Soziallasten für die Wirtschaft sprechen natürlich nicht für einen solchen Entscheid.
Unsere Branche, in der die Gleichstellung der Geschlechter bei Weitem noch nicht gesichert ist, wird de facto stark in Mitleidenschaft gezogen. Sie ist von diesem Vorschlag, der jeglichem Sinn für Gerechtigkeit widerspricht, sehr überrascht und enttäuscht.
Wir treten für eine ausgeglichene, gesunde und offene Sozialpartnerschaft ein. Diese Eigenschaften haben ihre Effizienz ausreichend unter Beweis gestellt, indem sie dazu beigetragen haben, dieses grundlegende und für die Rahmenbedingungen unserer Wirtschaft bewährte Prinzip zu verankern. Wir hoffen, dass das Parlament die vernünftigen Positionen in diesem Dossier im Interesse der KMU, die immer noch die Grundlage unserer kantonalen Wirtschaft bilden, berücksichtigen wird.