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Kosten der Massnahmen im Zusammenhang mit den Entscheidungen der Behörden

Wir sind uns bewusst, dass die Umsetzung der von den Behörden beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie des neuen Coronavirus in Ihrer täglichen Arbeit und bei der Organisation der Baustellen zu erheblichen Mehrkosten führen kann. Der Vorstand von bauenwallis hat sich mit der Frage auseinandergesetzt und beschlossen für eine eventuelle offizielle Stellungnahme auf die nationalen Daverbänder der Branche zurückzugreifen.

Auf den Websites Ihrer jeweiligen Dachverbände finden Sie Informationsblätter, die Ihnen helfen können, diese Mehrkosten zu ermitteln und eventuelle Zusatzangebote für Ihre verschiedenen Baustellen besser zu formulieren.

In diesem Zusammenhang raten wir Ihnen, eine umfassende Liste der getroffenen Massnahmen und der entsprechenden Belege zu führen. Selbstverständlich muss in jedem Fall ein Gespräch mit Ihrem Kunden stattfinden, und zwar so bald wie möglich, d.h. sobald Sie einen Kostenvoranschlag vorlegen können.

Darüber hinaus erinnern wir Sie daran, dass bei all Ihren neuen Angeboten die von COVID-19 auferlegten Einschränkungen und Maßnahmen nicht ignoriert werden können.

Wir empfehlen Ihnen, die spezifischen Bedingungen Ihres Angebots um einen Absatz wie im nachstehende Beispiel zu ergänzen, um diese Elemente vor jeder Vergabe zu klären:

Besondere Bedingungen

Aufgrund der Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Dauer der Pandemie sind die durch COVID-19 auferlegten Maßnahmen nicht in diesem Angebot enthalten und werden Gegenstand einer ordnungsgemäss dokumentierten Zusatzabrechnung sein.

Wir stehen Ihnen selbstverständlich für jegliche Fragen zur Verfügung und erinnern Sie daran, dass Sie auf den Webseiten Ihrer jeweiligen Verbände zahlreiche regelmässig aktualisierte Informationen finden werden.

Mitteilung

Informationen SBV

 

 

bauenwallis 1951 Sitten
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Tel. 027 327 32 17/13
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