Meldepflicht offener Stellen – Liste der meldepflichtigen Berufe ab dem 01.01.2020
Das eidgenössische Parlament hat aufgrund der Annahme der Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» im Februar 2014 die Meldepflicht offener Stellen für Berufsarten eingeführt, welche eine hohe Arbeitslosenquote aufweisen. Seit dem 1. Juli 2018 betrifft diese Massnahme Berufsarten, deren Arbeitslosenquote schweizweit die Schwelle von 8 % übersteigt. Wie angekündigt wird dieser Schwellenwert ab dem 1. Januar 2020 auf 5 % gesenkt.
Deshalb müssen die Arbeitgeber die offenen Stellen für diese Berufe bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden. Auch die betroffenen Stellen, welche über private Vermittlungsagenturen, Headhunter oder Personalverleihfirmen besetzt werden, müssen den RAV gemeldet werden.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat vor einigen Wochen eine neue Liste der Berufsarten erstellt, welche dieser Pflicht unterliegen. Diese kann auf der Internetseite www.travail.swiss konsultiert werden.
Da wir davon ausgehen, dass zwischen der vom SECO benutzten Nomenklatur und den in der Praxis von den Unternehmen verwendeten Bezeichnungen die Feinabstimmung nicht gewährleistet ist, empfehlen wir Ihnen, im Zweifelsfall mit dem Check-Up 2020 auf der Internetseite www.travail.swiss zu kontrollieren, ob eine spezifische offene Stelle gemeldet werden muss.
Vorgehen und Ausnahmen
Im Fall einer Meldepflicht hat der Arbeitgeber folgendes Vorgehen einzuhalten:
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Die freien Stellen online auf der Internetseite www.travail.swiss oder telefonisch oder persönlich beim RAV melden.
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Ab dem ersten Arbeitstag nach der Empfangsbestätigung durch das RAV 5 Arbeitstage warten, bevor die Stelle anderweitig ausgeschrieben wird.
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Innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Meldung der Stelle erhält der Arbeitgeber vom RAV Dossiers, welche dem Profil entsprechen.
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Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die vom RAV vorgelegten Dossiers zu prüfen und dem RAV mitzuteilen, welche Kandidaten er allenfalls berücksichtigt. Selbstverständlich besteht keine Verpflichtung zur Anstellung.
Formell sind folgende Ausnahmen in Bezug auf die Meldepflicht vorgesehen:
- Die offene Stelle wird von einer Person besetzt, die seit mindestens 6 Monaten beim Unternehmen arbeitet.
- Die offene Stelle wird von einem Familienmitglied einer Person besetzt, welche für das Unternehmen zeichnungsberechtigt ist.
- Die Beschäftigung dauert maximal 14 Kalendertage (bei sehr dringendem Personalbedarf, z.B. um einen Arbeiter zu ersetzen, der verunfallt ist oder der aus irgendeinem Grund vorübergehend arbeitsunfähig ist).
- Der Arbeitgeber findet aus eigenem Antrieb einen Stellensuchenden, der beim RAV gemeldet ist, und stellt diesen an.
Liste der meldepflichtigen Berufe des Bauhauptgewerbes:
Grundsätze
- Berufsarten mit EFZ: keine Meldepflicht, ausser in Ausnahmefällen (Strassenbauer, Abdichter, Maler, Gipser, Gerüstbauer, ...)
- Berufe ohne spezifisches EFZ (zum Beispiel Eisenleger, Schaler, Kranführer, usw.): Meldepflicht, ausser in Ausnahmefällen (Plattenlegerpraktiker, Baupraktiker, Schreinerpraktiker, usw.)
- Berufe ohne Ausbildung (Hilfsarbeiter): Meldepflicht
- Kader und technische Berufe (Vorarbeiter, Polier, Techniker, Zeichner, usw.): keine Meldepflicht
- Verwaltungsberufe (Buchhalter, Human Resources, kaufmännische Angestellte, usw.): keine Meldepflicht, ausser Receptionist
- Architektur- und Planungsbüros: keine Meldepflicht
- Liste der meldepflichtigen Berufe
- Abdichter
- Gerüstbauer
- Mineur
- Fassadenbauer
- Fassadenbaupraktiker
- Maler
- Malerpraktiker
- Bohrarbeiter
- Gleisbauer
- Gleisbaupraktiker
- Eisenleger
- Eisenlegerpraktiker
- Schaler
- Schalerpraktiker
- Mineur
- Pflästerer
- Steinsetzer
- Strassenbauer
- Strassenbaupraktiker
- Tunnelfacharbeiter
- Kranführer
- Staplerfahrer
- Allrounder, Garten
- Allrounder, Tiefbau
- Strassenwärter
- Tunnelarbeiter
- Allrounder, Hochbau
- Bauarbeiter, Bauhauptgewerbe
- Bauarbeiter, Ausbaugewerbe
- Allrounder, Holzindustrie
- Kehrichtabfuhrarbeiter
- Recyclist
- Kanalarbeiter
- Receptionist
Informationen : www.travail.swiss
Weisung https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/unternehmen/stellenmeldepflicht.html
Check-Up 2020 : https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/unternehmen/stellenmeldepflicht/tool1.html