Sicherheit auf der Baustelle
In der Medienkonferenz vom 20. März 2020 um 15.15 Uhr hat der Bundesrat klargestellt, dass die Baustellen unter vollständiger Einhaltung der vom seco erlassenen und im Dokument vom 19.03.2020 "Checkliste für Baustellen" - im Anhang - aufgeführten Massnahmen offenbleiben müssen.
Gegenwärtig müssen Unternehmen, die die beigefügte
Liste objektiv nicht einhalten können, die Baustellen schließen. Die Frage des
Nachweises der Unmöglichkeit und damit der Verantwortung der Unternehmen
gegenüber den Auftraggebern im Falle einer einseitigen Schließung bleibt jedoch
offen. Ebenso ist das Recht auf Zugang zur Kurzarbeitsentschädigung in Fällen,
in denen das Unternehmen beschließt, ohne die Unmöglichkeit der Umsetzung der
oben genannten Maßnahmen nachzuweisen, seine Tätigkeit einzustellen, noch nicht
klar.
Im Übrigen kündigte der Bundesrat auch Massnahmen zur Unterstützung der Schweizer Wirtschaft und eine Lockerung der Bedingungen für die Gewährung von Kurzarbeit an. Die Einzelheiten dieser Maßnahmen müssen noch festgelegt werden.